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Es wird oft gesagt, dass es in der DDR bezahlbare Wohnungen für alle gab. Es ist richtig, dass die Mieten niedrig und staatlich festgesetzt waren, aber laut der Staatspolitik durfte sich durch Immobilienbesitz bereichern und es gab keinen freien Wohnungsmarkt. Was in der Theorie als Bestandteil der kommunistischen Prinzipien galt, bedeutete in der Praxis, dass es an Geld für Reparaturen und Renovierungen fehlte. Deshalb waren viele Wohnungen in schlechtem . Und obwohl die Altbauten günstiger als Plattenbauten waren, verfügte bis in die siebziger Jahre nur ein Drittel der Mieter ein Bad oder ein WC in der eigenen Wohnung.
Es war in der DDR nicht möglich, den Wohnort völlig selbstständig zu wählen. Die Wohnungsämter waren für die Vergabe von Wohnungen zuständig und sie wurden streng nach Vorschrift zugewiesen. Der angemessene Wohnraum wurde auch Staat beschlossen und betrug rund 60 Quadratmeter Wohnfläche für eine vierköpfige Familie. Ab 18 Jahren durfte man einen Wohnungsantrag , aber man musste vielleicht noch mehrere Jahre warten, bis eine Wohnung verfügbar wurde. Familien mit Kindern hatten Vorrang, aber es wurde nicht gewährleistet, dass der ausreichte oder jeder sein eigenes Schlafzimmer hatte.
die DDR-Wohnungen günstig waren, herrschte Wohnungsmangel. Einige Bürger fühlten sich daher gezwungen, leere Wohnungen ohne Zuweisung zu besetzen. Dieses Phänomen wurde als ‚Schwarzwohnen‘, ‚Leben im Abriss‘ oder ‚Wohnungsbesetzung‘ bekannt und entstand Ende sechziger Jahre. Viele ‚Schwarzwohner‘ haben versucht, sich zu legalisieren und haben die Miete anonym bezahlt – es ging darum, eine eigene Wohnung zu erlangen, als kostenlos zu wohnen. Obwohl das Schwarzwohnen mit einer Geldbuße von 100 DDR-Mark bestraft werden konnte, konnten ‚Bedürftige‘ ihr entgehen.